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Oestereider Wappen

GESPALTENER SCHILD IN ROT UND GOLD

Heraldisch rechts (= linke Seite) ein goldener Emeritenstab (roter Grund) als Heiligenattribut des Oestereidener Kirchenpatrons St. Antonius d. Emerit.

Heraldisch links (= Rechte Seite) ein nach oben weisendes rotes Schwert (goldener/ gelber Hintergrund) als Symbol für die bedeutende Freistuhlgerichtsbarkeit in Oestereiden (=Freigrafschaft Oestereiden)

Die Farben rot und gelb (= gold) sind die Wappenfarben der für Oestereiden bedeutenden Grundherrschaft der Grafen von Rietberg und der Farben des Bistums Paderborn.

Die Grafen von Rietberg erwarben 1472 durch Kauf als Grundherren von Oestereiden die Rechte ihrer dortigen Vorgänger, der Herren von Langenstraße. Zugleich wurden die Grafen von Rietberg seit 1472 Inhaber der bedeutenden Freigrafschaft Eden, ebenfalls als Nachfolger der Herren von Langenstraße.

Die Rietberger Rechte an der Grundherrschaft und der Freigrafschaft in Oestereiden endeten erst 1802 im Rahmen der Säkularisation und des Reichsdeputationshauptschlusses, welche zu umwälzenden Veränderungen in Territorial- und Grundherrschaft wie auch der Rechtsordnung führten.

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